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Es geht los! Baukindergeld...

In den letzten Wochen häuften sich die Fragen nach dem Baukindergeld. Zunächst sollte vor der parlamentarischen Sommerpause alles verabschiedet sein. Dann schien das gesamte Programm wieder auf dem Prüfstand. Aber jetzt ist es endlich soweit: Das Baukindergeld ist da und Anträge können gestellt werden.

Das Baukindergeld ist rückwirkend zum 01. Januar 2018 für alle erhältlich, die frühestens zu diesem Zeitpunkt einen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Nachfolgend einige Eckpunkte zu dieser Förderung:

  • Zur Förderung des Ersterwerbs eines Neu- oder Bestandsbaus.
  • Für alle mit einem maximal zu versteuernden Familieneinkommen von 75.000 € zzgl. 15.000 € Freibetrag für jedes Kind unter 18 Jahren.
  • 1.200 € Förderung pro Kind und Jahr für bis zu zehn Jahre.
  • Fördervoraussetzung ist die Anspruchsberechtigung von Kindergeld.
  • Der Antrag ist online nach Einzug unter dem „KfW-Zuschussportal“ zu stellen.
  • Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2020 gestartet sein (Baugenehmigung erhalten oder Kaufvertrag unterzeichnet).
  • Kinderlose Paare gehen leer aus.

Die Rahmenbedingungen des Baukindergeldes sind interessant. Die Förderung kann jedoch nicht der ausschlaggebende Grund für ein Eigenheim sein. Sie ist jedoch ein zusätzlicher Anreiz und entlastet den monatlichen Kapitaldienst gerade in der Anfangsphase. Hier lohnt sich bspw. die Förderung von bis zu 24.000 € in zehn Jahren bei zwei Kindern. Gern helfen die Mitarbeiter der efinova GmbH weiter.

efinova | September 2018 | GW

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